SR 235.1 · 6. Kapitel
Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
6. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
- Art. 33Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
- Art. 34Rechtsgrundlagen
- Art. 35Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
- Art. 36Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 37Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 38Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
- Art. 39Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke
- Art. 40Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
- Art. 41Ansprüche und Verfahren
- Art. 42Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten