Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

SR 235.1 · 3. Kapitel

Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters

Art. 19–24Stand: 7. Juli 2025

  1. 3. Kapitel: Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters

    1. Art. 19Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
    2. Art. 20Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
    3. Art. 21Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
    4. Art. 22Datenschutz-Folgenabschätzung
    5. Art. 23Konsultation des EDÖB
    6. Art. 24Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

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