GesetzestextStand: 1. Dezember 2025
1 Der Sitz des EDÖB befindet sich in Bern.
2 Auf die Arbeitsverhältnisse der Angestellten des ständigen Sekretariats des EDÖB ist die Bundespersonalgesetzgebung anwendbar. Die Angestellten sind im Rahmen des Vorsorgewerks Bund bei der Pensionskasse des Bundes versichert.
Quelle: Amtliche Fassung auf Fedlex