Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

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Werbung und Adresshandel stoppen

Veröffentlicht: 2. November 2026

Unerwünschte Werbung kommt über viele Kanäle. Für jeden gibt es wirksame Mittel.

Briefkasten

  • Unadressierte Werbung: Ein Kleber «Bitte keine Werbung» am Briefkasten muss respektiert werden.
  • Adressierte Werbung: Tragen Sie sich in die Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing-Verbands ein. Die Mitglieder des Verbands verpflichten sich, Ihnen keine adressierte Werbung zu schicken.
  • Einzelne Firmen: Widersprechen Sie schriftlich der Verwendung Ihrer Daten für Werbung (Vorlage). Danach darf die Firma Ihnen keine Werbung mehr schicken (Art. 30 DSG).

Telefon

Lassen Sie im Telefonverzeichnis einen Stern (*) neben Ihrem Eintrag anbringen – das geht über Ihre Telefonanbieterin. Werbeanrufe an Nummern mit Stern sind verboten, ausser Sie sind bereits Kundin oder Kunde der Firma (Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG). Unerlaubte Werbeanrufe können Sie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.

E-Mail und SMS

Massenwerbung per E-Mail oder SMS ist nur erlaubt, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder bereits Kundin oder Kunde sind. Jede Nachricht muss eine einfache Abmeldemöglichkeit enthalten (Art. 3 Abs. 1 Bst. o UWG). Melden Sie sich über diesen Link ab – aber nur bei seriösen Absendern. Bei offensichtlichem Spam: nicht reagieren, sondern löschen.

Woher haben die meine Adresse?

Mit einem Auskunftsbegehren muss Ihnen die Firma sagen, woher sie Ihre Daten hat (Art. 25 DSG). So finden Sie Adresshändler und können auch dort widersprechen.

Weitere Quellen Ihrer Adresse

  • Umzug: Bei der Umzugsmeldung der Post können Sie festlegen, ob Ihre neue Adresse an Firmen weitergegeben werden darf.
  • Gemeinde: In vielen Kantonen können Sie bei der Einwohnerkontrolle verlangen, dass Ihre Daten nicht an Private herausgegeben werden (Datensperre).
  • Wettbewerbe und Kundenkarten dienen oft dem Adressgewinn. Lesen Sie, wozu die Daten verwendet werden.

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