Art. 25 DSG · Art. 15 DSGVO
Auskunft verlangen
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2. November 2026
Auskunftsbegehren nach Art. 25 DSG
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 25 DSG ersuche ich Sie um Auskunft darüber, ob Sie Personendaten über mich bearbeiten.
Ist dies der Fall, bitte ich Sie, mir insbesondere Folgendes mitzuteilen (Art. 25 Abs. 2 DSG):
- Ihre Identität und Ihre Kontaktdaten als Verantwortlicher;
- die bearbeiteten Personendaten als solche;
- den Bearbeitungszweck;
- die Aufbewahrungsdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zu deren Festlegung;
- die verfügbaren Angaben über die Herkunft der Personendaten;
- gegebenenfalls das Vorliegen einer automatisierten Einzelentscheidung sowie die Logik, auf der sie beruht;
- gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder deren Kategorien sowie bei einer Bekanntgabe ins Ausland den Staat und die Garantien (Art. 19 Abs. 4 DSG).
Bitte stellen Sie mir zudem eine Kopie meiner Personendaten in einem gängigen elektronischen Format an folgende E-Mail-Adresse zu: [Ihre E-Mail-Adresse] (Art. 25 DSG).
Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (Art. 25 Abs. 6 DSG), und zwar innert 30 Tagen seit Eingang meines Begehrens (Art. 25 Abs. 7 DSG und Art. 18 Abs. 1 DSV).
Zum Nachweis meiner Identität lege ich eine Kopie meines Ausweises bei. Sie dient ausschliesslich meiner Identifikation; bitte löschen Sie sie, sobald diese erfolgt ist.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
Beilagen:
– Kopie des Ausweises
Die Empfängeradresse hat mehr als 6 Zeilen und passt eventuell nicht ins Couvert-Fenster. Kürzen Sie die Adresse.
Mustervorlage, keine Rechtsberatung.