Der Verantwortliche muss der Datenschutzberaterin oder dem Datenschutzberater:
- a.
die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen;
- b.
Zugang zu allen Auskünften, Unterlagen, Verzeichnissen der Bearbeitungstätigkeiten und Personendaten gewähren, die die Beraterin oder der Berater zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben benötigt;
- c.
das Recht einräumen, in wichtigen Fällen das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan zu informieren.