Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

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Videoüberwachung beim Nachbarn – was ist erlaubt?

Veröffentlicht: 2. November 2026

Immer mehr Privatpersonen installieren Kameras an Haus, Balkon oder Briefkasten. Das ist nicht grundsätzlich verboten – aber nur in engen Grenzen.

Die Regel: nur das eigene Grundstück

Filmt eine Kamera ausschliesslich das eigene Grundstück, ist das eine rein private Angelegenheit. Sobald sie aber den öffentlichen Raum (Strasse, Gehweg) oder das Grundstück anderer erfasst, gilt das Datenschutzgesetz. Dann muss die Überwachung verhältnismässig sein, und Nachbarn und Passanten dürfen grundsätzlich nicht gefilmt werden.

Worauf Kamerabesitzer achten müssen

  • Bildausschnitt beschränken: Fremde Grundstücke und öffentlicher Grund sind auszublenden, zum Beispiel mit Abdeckungen oder Privatzonen in der Kamera-Software.
  • Hinweis: Ein gut sichtbares Schild muss auf die Videoüberwachung hinweisen.
  • Kurze Aufbewahrung: Aufnahmen sind rasch zu löschen, in der Regel innert weniger Tage, wenn nichts passiert ist.
  • Keine Tonaufnahmen von Gesprächen anderer.
  • In Mehrfamilienhäusern braucht es für Kameras in gemeinsamen Bereichen (Eingang, Tiefgarage) die Zustimmung der Eigentümerschaft bzw. der Stockwerkeigentümer.

Was Sie tun können

  1. Das Gespräch suchen: Oft wissen Nachbarn nicht, dass ihre Kamera zu viel erfasst. Bitten Sie, den Bildausschnitt zu zeigen.
  2. Schriftlich auffordern: Verlangen Sie Auskunft darüber, ob und wie Sie aufgenommen werden (Vorlage), und widersprechen Sie der Aufnahme (Vorlage).
  3. Vermieterin oder Verwaltung informieren, wenn die Kamera am Mietobjekt hängt.
  4. Zivilrechtlich vorgehen: Sie können vor Gericht verlangen, dass die Kamera entfernt oder ausgerichtet wird (Art. 32 DSG, Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB). Vorher ist meist eine Schlichtungsverhandlung nötig.
  5. Strafrecht: Wer ohne Einwilligung Vorgänge aus Ihrem Privatbereich filmt – etwa durch Ihr Fenster –, kann sich strafbar machen (Art. 179quater StGB). Wenden Sie sich in diesem Fall an die Polizei.

Gut zu wissen

Der EDÖB bietet auf seiner Website Merkblätter zur Videoüberwachung durch Privatpersonen an. Für Kameras von Gemeinden oder Kantonen gelten die kantonalen Datenschutzgesetze.

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