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Datenleck bei einer Firma – was tun?
Sie haben eine Nachricht erhalten, dass Ihre Daten bei einer Firma abgeflossen sind – oder lesen in den Medien von einem Angriff auf einen Dienst, den Sie nutzen. Das sollten Sie jetzt tun.
Sofort
- Nachricht prüfen: Betrüger verschicken gefälschte «Datenleck-Warnungen». Klicken Sie nicht auf Links in der Nachricht, sondern öffnen Sie die Website der Firma selbst.
- Passwort ändern: beim betroffenen Dienst und überall dort, wo Sie dasselbe Passwort verwenden.
- Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten, wo immer möglich.
- Zahlungsdaten: Waren Kreditkartendaten betroffen, kontaktieren Sie Ihre Bank oder Kartenherausgeberin und lassen Sie die Karte allenfalls sperren.
In den folgenden Wochen
- Vorsicht bei E-Mails, SMS und Anrufen: Mit gestohlenen Daten werden besonders glaubwürdige Betrugsversuche gestartet («Phishing»). Geben Sie nie Passwörter oder Codes heraus.
- Konten beobachten: Kontrollieren Sie Bank- und Kreditkartenauszüge.
- Prüfen, ob Ihre Adresse betroffen ist: Dienste wie «Have I Been Pwned» zeigen, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks vorkommt.
- Identitätsmissbrauch: Werden in Ihrem Namen Verträge abgeschlossen oder Bestellungen getätigt, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Ihre Rechte
- Die Firma muss ein Datenleck mit voraussichtlich hohem Risiko dem EDÖB melden und Sie informieren, wenn es zu Ihrem Schutz nötig ist (Art. 24 DSG).
- Mit einem Auskunftsbegehren erfahren Sie, welche Daten über Sie gespeichert waren.
- Sie können die Löschung von Daten verlangen, die die Firma nicht mehr braucht (Vorlage).
- Ist Ihnen ein Schaden entstanden, können Sie unter Umständen Schadenersatz verlangen. Lassen Sie sich dafür rechtlich beraten.
Melden
Cybervorfälle und Betrugsversuche können Sie dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden. Verletzt eine Firma ihre Pflichten, können Sie den EDÖB informieren (Vorlage).