Art. 49 DSG
Anzeige beim EDÖB
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Der EDÖB entscheidet selbst, ob er eine Untersuchung eröffnet. Sie haben im Verfahren keine Parteistellung (Art. 52 Abs. 2 DSG); Ihre zivilrechtlichen Ansprüche setzen Sie vor Gericht durch. Statt per Brief können Sie auch das Meldeformular auf www.edoeb.admin.ch nutzen.
Vorschau des Briefes
[Ihre Adresse]
Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Feldeggweg 1
3003 Bern
2. November 2026
Anzeige nach Art. 49 DSG
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich zeige Ihnen folgenden Sachverhalt an und bitte Sie zu prüfen, ob eine Untersuchung nach Art. 49 DSG angezeigt ist.
Am [Datum] habe ich bei [Name der Firma] ein Auskunftsbegehren eingereicht.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl die Frist abgelaufen ist.
Eine Kopie meines Begehrens und allfälliger Antworten lege ich bei.
Zum Nachweis meiner Identität lege ich eine Kopie meines Ausweises bei. Sie dient ausschliesslich meiner Identifikation; bitte löschen Sie sie, sobald diese erfolgt ist.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
Beilagen:
– Kopie des Ausweises
– Kopie meines Begehrens und allfälliger Antworten
Die Empfängeradresse hat mehr als 6 Zeilen und passt eventuell nicht ins Couvert-Fenster. Kürzen Sie die Adresse.
Mustervorlage, keine Rechtsberatung.