Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 49 DSG

Anzeige beim EDÖB

Wenn keine oder eine ungenügende Antwort kommt.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Nichts wird übertragen oder gespeichert – beim Neuladen der Seite ist alles weg.

Der EDÖB entscheidet selbst, ob er eine Untersuchung eröffnet. Sie haben im Verfahren keine Parteistellung (Art. 52 Abs. 2 DSG); Ihre zivilrechtlichen Ansprüche setzen Sie vor Gericht durch. Statt per Brief können Sie auch das Meldeformular auf www.edoeb.admin.ch nutzen.

Betroffene Firma
Ihre Angaben
Ihr Anliegen
Was ist geschehen?
Identitätsnachweis

Empfohlen: Die Firma muss Ihre Identität prüfen. Mit der Kopie vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Schwärzen Sie, was nicht nötig ist (z. B. Ausweisnummer, Grösse) – Foto, Name und Geburtsdatum bleiben sichtbar. Schreiben Sie quer über die Kopie: «Nur zur Identifikation – Begehren vom [Datum]».

Couvert

Die Adresse wird so gedruckt, dass sie im Fenster eines C5-Couverts erscheint. Drucken Sie in Originalgrösse (100 %, nicht «An Seite anpassen») und falten Sie das A4-Blatt einmal in der Mitte.

Vorschau des Briefes

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
Eidgenössischer Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Feldeggweg 1
3003 Bern

2. November 2026

Anzeige nach Art. 49 DSG

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich zeige Ihnen folgenden Sachverhalt an und bitte Sie zu prüfen, ob eine Untersuchung nach Art. 49 DSG angezeigt ist.

Am [Datum] habe ich bei [Name der Firma] ein Auskunftsbegehren eingereicht.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl die Frist abgelaufen ist.

Eine Kopie meines Begehrens und allfälliger Antworten lege ich bei.

Zum Nachweis meiner Identität lege ich eine Kopie meines Ausweises bei. Sie dient ausschliesslich meiner Identifikation; bitte löschen Sie sie, sobald diese erfolgt ist.

Freundliche Grüsse

[Ihr Name]

Beilagen:
– Kopie des Ausweises
– Kopie meines Begehrens und allfälliger Antworten

Mustervorlage, keine Rechtsberatung.