Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 45 DSV

Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

7. Kapitel: Schlussbestimmungen

GesetzestextStand: 1. Dezember 2025

Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang 2 geregelt.

Kurz erklärt

Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse sind in Anhang 2 geregelt.

Was heisst das für mich?

Diese Bestimmung ist technischer Natur. Für Sie hat sie keine direkten Folgen.

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.