GesetzestextStand: 7. Juli 2025
Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend:
- a.
die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden;
- b.
die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
Quelle: Amtliche Fassung auf Fedlex