Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Crashkurs Datenschutzgesetz · Teil 11 von 12

Datenschutz lernen: Sensibilisierung im Alltag und im Betrieb

Veröffentlicht: 2. November 2024Aktualisiert: 2. November 2026

Viele Datenschutzvorfälle beginnen nicht mit raffinierter Technik, sondern mit einem Klick auf einen Phishing-Link, einer falsch adressierten E-Mail oder einem zu einfachen Passwort. Wissen ist deshalb einer der wirksamsten Schutzmechanismen – im Betrieb wie im Privatleben.

Schulung als organisatorische Massnahme

Das DSG enthält keinen eigenen Artikel, der Schulungen vorschreibt. Unternehmen müssen aber mit technischen und organisatorischen Massnahmen sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden und die Daten sicher sind (Art. 7 und 8). Ohne geschulte Mitarbeitende lässt sich das kaum erreichen. Ernennt ein Unternehmen einen Datenschutzberater, gehört die Schulung ausdrücklich zu dessen Aufgaben (Art. 10 Abs. 2 Bst. a).

Was in eine betriebliche Schulung gehört

  • die Grundsätze von Art. 6 und was besonders schützenswerte Daten sind,
  • wie Auskunfts- und Löschgesuche erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden,
  • wie Datenpannen sofort intern gemeldet werden,
  • Phishing und Betrugsanrufe erkennen,
  • sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung,
  • welche Cloud-, Messenger- und KI-Dienste für Kundendaten erlaubt sind,
  • Regeln für Werbung und Newsletter.

Bewährt haben sich kurze, regelmässige Einheiten mit Beispielen aus dem eigenen Arbeitsalltag statt einer einmaligen Pflichtveranstaltung. Neue Mitarbeitende sollten früh geschult werden. Dokumentiert das Unternehmen die Schulungen, kann es später zeigen, dass es seine Organisationspflichten ernst nimmt.

Sensibilisierung für Privatpersonen

Auch Sie selbst können viel tun:

  • Sparsam sein: Geben Sie nur die Daten an, die für einen Dienst wirklich nötig sind.
  • Datenschutzerklärung überfliegen: Achten Sie auf Zweck, Empfänger und Staaten, in die Daten übermittelt werden.
  • Einstellungen prüfen: Kontrollieren Sie Sichtbarkeit und Datenfreigaben in Apps und sozialen Netzwerken.
  • Konten absichern: Verwenden Sie für jedes Konto ein eigenes Passwort, einen Passwortmanager und die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Misstrauisch bleiben: Seriöse Anbieter verlangen nie Passwörter oder Codes per E-Mail oder Telefon.
  • Rechte nutzen: Ein Auskunftsgesuch zeigt Ihnen, was ein Unternehmen tatsächlich über Sie weiss.

Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen veröffentlicht das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Erläuterungen zum Datenschutz der EDÖB.

Praktisch üben: Auskunftsgesuch erstellen – für Betriebe: Für Unternehmen.

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