GesetzestextStand: 7. Juli 2025
Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.
Quelle: Amtliche Fassung auf Fedlex
Art. 56 DSG
Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.
Der EDÖB führt ein öffentliches Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane.
Im Register sehen Sie, welche Datensammlungen Bundesstellen führen.
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