Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 56 DSG

Register

7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter4. Abschnitt: Andere Aufgaben des EDÖB

GesetzestextStand: 7. Juli 2025

Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.

Kurz erklärt

Der EDÖB führt ein öffentliches Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane.

Was heisst das für mich?

Im Register sehen Sie, welche Datensammlungen Bundesstellen führen.

Ausführungsbestimmungen in der Datenschutzverordnung (DSV)

  1. Art. 42 DSVRegister der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.