Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz
GesetzestextStand: 7. Juli 2025

Die Gerichtskommission kann eine Verwarnung aussprechen, wenn sie feststellt, dass die oder der Beauftragte Amtspflichten verletzt hat.

Kurz erklärt

Die Gerichtskommission der Bundesversammlung kann die oder den Beauftragten verwarnen, wenn Amtspflichten verletzt wurden.

Was heisst das für mich?

Auch die Aufsicht selbst untersteht einer Kontrolle.

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.