Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz
GesetzestextStand: 7. Juli 2025

Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden.

Kurz erklärt

Das Gesetz schützt Menschen, über die Daten bearbeitet werden – ihre Persönlichkeit und ihre Grundrechte. Geschützt sind nur natürliche Personen, also keine Firmen oder Vereine.

Was heisst das für mich?

Das DSG ist auf Ihrer Seite: Es gibt Ihnen Rechte gegenüber Firmen und Bundesbehörden, die Daten über Sie bearbeiten.

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.