Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 2 DSG

Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes

GesetzestextStand: 7. Juli 2025

1 Dieses Gesetz gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch:

  • a.

    private Personen;

  • b.

    Bundesorgane.

2 Es ist nicht anwendbar auf:

  • a.

    Personendaten, die von einer natürlichen Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeitet werden;

  • b.

    Personendaten, die von den eidgenössischen Räten und den parlamentarischen Kommissionen im Rahmen ihrer Beratungen bearbeitet werden;

  • c.

    Personendaten, die bearbeitet werden durch institutionelle Begünstigte nach Artikel 2 Absatz 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007, die in der Schweiz Immunität von der Gerichtsbarkeit geniessen.

3 Das anwendbare Verfahrensrecht regelt die Bearbeitung von Personendaten und die Rechte der betroffenen Personen in Gerichtsverfahren und in Verfahren nach bundesrechtlichen Verfahrensordnungen. Auf erstinstanzliche Verwaltungsverfahren sind die Bestimmungen dieses Gesetzes anwendbar.

4 Die öffentlichen Register des Privatrechtsverkehrs, insbesondere der Zugang zu diesen Registern und die Rechte der betroffenen Personen, werden durch die Spezialbestimmungen des anwendbaren Bundesrechts geregelt. Enthalten die Spezialbestimmungen keine Regelung, so ist dieses Gesetz anwendbar.

Kurz erklärt

Das DSG gilt für Firmen, Vereine und Privatpersonen sowie für Bundesbehörden. Nicht erfasst ist, was Sie rein privat tun, etwa Ihr persönliches Adressbuch. Für kantonale und kommunale Behörden gelten die kantonalen Datenschutzgesetze.

Was heisst das für mich?

Wenn eine Firma, ein Verein oder eine Bundesstelle Daten über Sie bearbeitet, können Sie sich auf das DSG berufen. Bei Gemeinde oder Kanton gilt das kantonale Recht – die Rechte sind dort ähnlich.

Beispiel

Ihre Krankenkasse, Ihr Online-Shop und Ihr Fitnessclub unterstehen dem DSG; Ihr Steueramt untersteht dem kantonalen Datenschutzgesetz.

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.