Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 28 DSG · Art. 20 DSGVO

Daten herausverlangen

Ihre Daten erhalten oder zu einem anderen Anbieter übertragen.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Nichts wird übertragen oder gespeichert – beim Neuladen der Seite ist alles weg.

Die Firma hat ihren Sitz in
Empfänger
Ihre Angaben
Ihr Anliegen

Das Recht gilt für Daten, die Sie selbst bekanntgegeben haben und die automatisiert gestützt auf Ihre Einwilligung oder einen Vertrag bearbeitet werden.

Identitätsnachweis

Empfohlen: Die Firma muss Ihre Identität prüfen. Mit der Kopie vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Schwärzen Sie, was nicht nötig ist (z. B. Ausweisnummer, Grösse) – Foto, Name und Geburtsdatum bleiben sichtbar. Schreiben Sie quer über die Kopie: «Nur zur Identifikation – Begehren vom [Datum]».

Couvert

Die Adresse wird so gedruckt, dass sie im Fenster eines C5-Couverts erscheint. Drucken Sie in Originalgrösse (100 %, nicht «An Seite anpassen») und falten Sie das A4-Blatt einmal in der Mitte.

Antwortfrist

Vorbelegt mit dem nächsten Werktag. Übernehmen Sie das Datum aus der Sendungsverfolgung.

Vorschau des Briefes

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Name der Firma]
[Adresse der Firma]

2. November 2026

Herausgabe meiner Personendaten

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Art. 28 DSG verlange ich die Herausgabe der Personendaten, die ich Ihnen bekanntgegeben habe, in einem gängigen elektronischen Format.

Die Herausgabe beziehungsweise Übertragung ist kostenlos (Art. 28 Abs. 3 DSG).

Zum Nachweis meiner Identität lege ich eine Kopie meines Ausweises bei. Sie dient ausschliesslich meiner Identifikation; bitte löschen Sie sie, sobald diese erfolgt ist.

Freundliche Grüsse

[Ihr Name]

Beilagen:
– Kopie des Ausweises

Mustervorlage, keine Rechtsberatung.