Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 73 DSG

Koordination

10. Kapitel: Schlussbestimmungen

Kurz erklärt

Der Artikel verweist auf den Anhang 2, der die Abstimmung mit gleichzeitig geänderten Gesetzen regelt.

Was heisst das für mich?

Für Sie hat dieser Artikel keine direkte Bedeutung.

Erläuterung von mydatenschutz.ch in einfacher Sprache – keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.