Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

Art. 25 Abs. 7 DSG · Art. 18 DSV · Art. 12 DSGVO

Frist berechnen

Bis wann muss die Firma antworten? Mit Kalendereintrag.

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Frist berechnen

Üblich: 30 Tage bei Firmen in der Schweiz (Art. 25 Abs. 7 DSG, Art. 18 DSV), 1 Monat bei Firmen in der EU (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Feiertage

Immer berücksichtigt: Neujahr, Auffahrt, 1. August, Weihnachten. Wählen Sie die Feiertage Ihres Kantons:

Gerichtsferien berücksichtigen

Nur für Fristen in Gerichtsverfahren (Art. 145 ZPO), nicht für die Antwortfrist einer Firma.

So wird gerechnet: Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Eine Monatsfrist endet am Tag mit derselben Zahl, sonst am Monatsende. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag. Berechnung angelehnt an fristenrechner.ch – unverbindlich.