Datenschutz für Privatpersonen in der Schweiz

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Daten von Kindern im Internet

Veröffentlicht: 2. November 2026

Kinder hinterlassen heute früh digitale Spuren – oft schon bevor sie selbst ein Handy haben. Eltern tragen hier eine besondere Verantwortung.

Wer entscheidet?

Das Datenschutzgesetz kennt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist, ob ein Kind urteilsfähig ist, also die Tragweite einer Entscheidung versteht. Urteilsfähige Kinder und Jugendliche können ihre Rechte – zum Beispiel das Auskunftsrecht – selbst ausüben. Bei jüngeren Kindern handeln die Eltern für sie.

Fotos und Videos von Kindern

Kinder haben wie alle Menschen ein Recht am eigenen Bild. Was Eltern heute als herzig teilen, kann dem Kind später peinlich sein oder es gefährden.

  • Teilen Sie Fotos lieber in kleinen, privaten Gruppen als öffentlich.
  • Verzichten Sie auf Bilder, auf denen das Kind nackt, in peinlichen Situationen oder klar erkennbar mit Ort und Namen zu sehen ist.
  • Fragen Sie ältere Kinder, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
  • Fotos anderer Kinder – etwa vom Kindergeburtstag – veröffentlichen Sie nur mit dem Einverständnis der Eltern.

Apps, Spiele und soziale Medien

  • Prüfen Sie Altersangaben und Datenschutzeinstellungen gemeinsam mit Ihrem Kind.
  • Schalten Sie Standortfreigabe, personalisierte Werbung und öffentliche Profile aus.
  • Viele Plattformen verlangen ein Mindestalter von 13 Jahren; in der EU gelten teilweise höhere Altersgrenzen für die Einwilligung.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, welche Angaben es nie teilen sollte: Adresse, Schule, Telefonnummer, Fotos von sich.

Schule

Für Schulen gelten die kantonalen Datenschutzgesetze. Fragen Sie nach, welche Apps und Plattformen verwendet werden und welche Daten Ihres Kindes dort gespeichert sind.

Wenn etwas schiefgeht

Werden Bilder oder Daten Ihres Kindes ohne Einwilligung veröffentlicht, verlangen Sie die Löschung beim Betreiber der Plattform und bei der Person, die sie veröffentlicht hat (Vorlage). Bei Belästigung oder sexueller Ausbeutung wenden Sie sich sofort an die Polizei.

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