Crashkurs Datenschutzgesetz · Teil 9 von 12
Datenschutz für KMU: das Wichtigste in der Praxis
Das DSG gilt für alle privaten Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse – vom Coiffeursalon über die Arztpraxis bis zum Online-Shop. Für Sie als Kundin oder Kunde heisst das: Auch gegenüber einem kleinen Betrieb haben Sie dieselben Rechte. Für KMU gibt es einige Erleichterungen, aber keine generelle Ausnahme.
Wo KMU entlastet werden
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen keines führen, solange sie weder umfangreich besonders schützenswerte Daten bearbeiten noch ein Profiling mit hohem Risiko durchführen (Art. 12 DSG, Art. 24 DSV).
- Datenschutzberater: Die Ernennung ist freiwillig (Art. 10).
- Folgenabschätzung und Meldepflicht greifen nur bei hohem Risiko (Art. 22 und 24).
Ein pragmatisches Vorgehen in neun Schritten
- Überblick verschaffen: Welche Personendaten haben wir, wo liegen sie, wer hat Zugriff?
- Datenschutzerklärung erstellen oder aktualisieren (Art. 19).
- Dienstleister prüfen: Treuhand, IT-Support, Cloud oder Newsletter-Tool sind meist Auftragsbearbeiter; die Zusammenarbeit muss die Anforderungen von Art. 9 erfüllen.
- Auslandtransfers klären: In welchen Staaten liegen die Daten, und sind die Voraussetzungen von Art. 16 und 17 erfüllt?
- Grundschutz umsetzen: starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Updates, Backups, verschlüsselte Geräte (Art. 8).
- Auskunftsgesuche einplanen: Wer beantwortet sie innert 30 Tagen?
- Notfallplan für Datenpannen: Wer entscheidet über eine Meldung an den EDÖB?
- Löschkonzept: Daten löschen, sobald sie nicht mehr nötig sind (Art. 6 Abs. 4) – unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, etwa zehn Jahre für Geschäftsbücher und Buchungsbelege (Art. 958f OR).
- Werbung prüfen: Newsletter nur mit Einwilligung oder im Rahmen der Kundenausnahme des UWG (siehe Teil 6).
Häufige Stolpersteine
- Kopierte Datenschutzerklärungen, die nicht zur eigenen Praxis passen.
- Mitarbeitende nutzen private Messenger oder Cloud-Dienste für Kundendaten.
- Fehlende Zuständigkeit, wenn ein Auskunftsgesuch eintrifft.
Datenschutz muss für ein KMU nicht teuer sein. Entscheidend ist, die eigenen Datenflüsse zu kennen und die Grundsätze von Art. 6 im Alltag umzusetzen.
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