Art. 67 DSG
Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend:
- a. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden;
- b. die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend:
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